Pflegeheim-Kosten: Was Sie wirklich selbst zahlen, Posten für Posten

Von Jacob Saß, Mitgründer und Geschäftsführer · Veröffentlicht am 28. September 2026 · Aktualisiert am 21. Oktober 2026

Zwei Frauen, eine um die fünfzig und eine ältere, sitzen am Küchentisch und sehen gemeinsam Unterlagen durch; daneben liegen ein Taschenrechner und eine Brille.

Kurz gesagt

  • Im ersten Heimjahr zahlten Bewohner zum 1. Juli 2026 im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, je nach Bundesland zwischen 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt und 3.761 Euro in Bremen (vdek). Das ist der Betrag, der nach der Leistung der Pflegekasse bei Ihnen bleibt.
  • Die Rechnung besteht aus vier Posten: dem Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage. Nur der Pflegeanteil wird mit der Zeit kleiner.
  • Der Pflegegrad ändert Ihren Anteil nicht. In einem Haus zahlen alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben Pflege-Eigenanteil.
  • Ab dem zweiten Jahr übernimmt die Pflegekasse 30 Prozent des Pflege-Eigenanteils, ab dem dritten 50 und ab dem vierten 75 Prozent. Bundesweit sinkt die Rechnung so von 3.364 auf 2.111 Euro im Monat (vdek, 1. Juli 2026).
  • Reichen Rente und Erspartes nicht, hilft das Sozialamt. Kinder müssen erst etwas dazugeben, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.

Stand: Oktober 2026

Die Kosten als Video

Alle Posten der Rechnung in gut acht Minuten. Mit den Kapiteln unter dem Video springen Sie direkt an die passende Stelle.

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Kapitel anzeigen
  1. 0:00Worum es geht
  2. 0:48Was ein Platz im Monat kostet
  3. 1:22Die vier Posten der Rechnung
  4. 2:40Warum das Bundesland so viel ausmacht
  5. 3:30Warum der Pflegegrad nichts ändert
  6. 4:02Wie die Rechnung mit den Jahren sinkt
  7. 4:53Ein Rechenbeispiel
  8. 6:06Wenn das Heim erhöht
  9. 6:55Wenn das Geld nicht reicht
  10. 7:34Zusammenfassung
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0:00Worum es geht

Ein Platz im Pflegeheim kostete zum 1. Juli 2026 im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat. Das ist nicht der Preis des Platzes. Das ist der Teil, den Sie selbst zahlen, im ersten Jahr.

In diesem Video bekommen Sie alles, was Sie für Ihre Planung wissen müssen: aus welchen vier Posten sich die Rechnung zusammensetzt, warum das Bundesland so viel ausmacht und der Pflegegrad gar nichts, wie die Rechnung mit jedem Jahr sinkt und wer einspringt, wenn das Geld nicht reicht.

Eine Rechnung gehen wir einmal ganz durch, vom Pflegesatz bis zu dem Betrag, den Sie am Ende überweisen. Ich bin Jacob Saß, Mitgründer von Pleegio. Wir machen Pflegeheime vergleichbar, damit Sie eine Entscheidung treffen können, hinter der Sie später noch stehen.

0:48Was ein Platz im Monat kostet

Die Kosten eines Platzes teilen sich die Pflegekasse und die Bewohner. Die Kasse zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad direkt an das Heim. Alles, was darüber liegt, steht auf Ihrer Rechnung. Dieser Rest heißt Eigenanteil, und er ist das, was Familien wirklich trifft.

Er hängt vom Haus ab, vom Bundesland und davon, wie lange Ihr Angehöriger schon dort lebt. Vom Pflegegrad hängt er nicht ab. Dazu gleich mehr.

Der häufigste Fehler: den Betrag aus dem Beratungsgespräch für den Endpreis halten und die Erhöhungen der nächsten Jahre nicht einplanen.

1:22Die vier Posten der Rechnung

Auf jeder Heimrechnung stehen vier Posten. Wer sie auseinanderhalten kann, versteht auch, warum die Rechnung später sinkt.

Erstens der Eigenanteil für die Pflege. Er ist in einem Haus für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch. Bundesweit lag er zum 1. Juli 2026 im ersten Heimjahr bei 1.775 Euro im Monat, die Ausbildungsumlage eingerechnet.

Zweitens Unterkunft und Verpflegung: Zimmer, Essen, Reinigung, Wäsche. Diesen Posten tragen Bewohner vollständig selbst, im Bundesdurchschnitt 1.068 Euro im Monat.

Drittens die Investitionskosten. Damit bezahlt das Haus Gebäude, Instandhaltung und Miete. Bundesweit sind das 521 Euro im Monat, je nach Land sehr unterschiedlich.

Und viertens die Ausbildungsumlage, mit der die Auszubildenden in der Pflege bezahlt werden. Sie steht meist als eigene Zeile auf der Rechnung, gehört aber zum Pflegeanteil: Von den 1.775 Euro sind bundesweit 128 Euro Ausbildungsumlage. Zusammen ergibt das die 3.364 Euro. Und nur der Pflegeanteil wird mit der Zeit kleiner.

2:40Warum das Bundesland so viel ausmacht

Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland liegen im ersten Heimjahr 870 Euro im Monat. Zum 1. Juli 2026 waren es in Sachsen-Anhalt 2.891 Euro und in Bremen 3.761 Euro, nach den Zahlen des Verbands der Ersatzkassen.

Der Grund: Investitionskosten sind Ländersache. Wo das Land Gebäude und Instandhaltung wenig fördert, zahlen die Bewohner den Rest, zwischen 332 Euro in Brandenburg und 654 Euro in Nordrhein-Westfalen.

Dazu kommen Unterkunft und Verpflegung, die je nach Land zwischen 852 und 1.331 Euro liegen, und unterschiedliche Personalkosten. Wo Ihr Bundesland steht, zeigt die Tabelle im Beitrag.

3:30Warum der Pflegegrad nichts ändert

Ein höherer Pflegegrad macht den Heimplatz für Ihre Familie nicht billiger. Das will das Gesetz so. Mit dem Pflegegrad steigt der Pflegesatz des Heims, und im gleichen Schritt steigt die Leistung der Pflegekasse. Die Differenz, also Ihr Anteil, ist in einem Haus für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich.

Seit dem 1. Januar 2025 zahlt die Kasse im Heim bei Pflegegrad 2 im Monat 805 Euro und bei Pflegegrad 5 im Monat 2.096 Euro.

4:02Wie die Rechnung mit den Jahren sinkt

Je länger Ihr Angehöriger im Heim lebt, desto mehr übernimmt die Pflegekasse vom Pflege-Eigenanteil. Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, ab dem 13. Monat 30 Prozent, ab dem 25. Monat 50 Prozent und ab dem 37. Monat 75 Prozent.

Bundesweit sinkt die Rechnung so von 3.364 Euro im ersten Jahr auf 2.111 Euro ab dem vierten Jahr, nach dem Stand vom 1. Juli 2026. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben gleich.

Beantragen müssen Sie den Zuschuss nicht, die Kasse rechnet ihn anhand der Angaben des Heims. Prüfen Sie trotzdem nach zwölf, 24 und 36 Monaten, ob die Rechnung wirklich gesunken ist.

4:53Ein Rechenbeispiel

Rechnen wir das einmal durch. Ihre Mutter hat Pflegegrad 3 und zieht in ein Haus, das genau dem Bundesdurchschnitt entspricht.

Der Pflege-Eigenanteil des Hauses beträgt 2.088 Euro im Monat. Davon übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 15 Prozent, also 313 Euro. Es bleiben 1.775 Euro.

Dazu kommen 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro Investitionskosten. Ihre Rechnung: 3.364 Euro im Monat.

Zusätzlich zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 3 noch 1.319 Euro direkt an das Heim. Der Platz kostet also insgesamt rund 5.000 Euro im Monat, und Sie tragen gut zwei Drittel davon.

Ab dem zweiten Jahr sinkt Ihre Rechnung auf 3.051 Euro, ab dem dritten auf 2.633 und ab dem vierten auf 2.111 Euro, solange das Haus nicht erhöht. Und weil Heime tagesgenau abrechnen, ist ein Monat mit 31 Tagen teurer als der Februar.

6:06Wenn das Heim erhöht

Rechnen Sie fest mit Erhöhungen. Zwischen Juli 2025 und Juli 2026 stieg der Eigenanteil im ersten Jahr bundesweit um 256 Euro im Monat.

Das sind gut acht Prozent in einem Jahr. Mit dieser Größenordnung sollten Sie auch in den nächsten Jahren rechnen. Eine Erhöhung darf das Heim aber nicht einfach ansetzen. Es muss sie schriftlich ankündigen und begründen, alte und neue Beträge gegenüberstellen und Ihnen Einsicht in die Kalkulation geben.

Den höheren Betrag zahlen Sie frühestens vier Wochen nach Zugang der Ankündigung. Und Sie können zum Tag der Erhöhung kündigen.

Fragen Sie deshalb schon beim Besuch, wie oft das Haus in den letzten drei Jahren erhöht hat. Das ist eine der zwölf Fragen aus unserem Video zum Heimbesuch.

6:55Wenn das Geld nicht reicht

Reichen Rente und Vermögen für den Eigenanteil nicht aus, übernimmt das Sozialamt den Rest, als Hilfe zur Pflege. Das ist ein regulärer Anspruch, den viele Familien nutzen, keine Ausnahme. Geprüft werden Einkommen und Vermögen Ihres Angehörigen und seines Ehe- oder Lebenspartners. Ein Teil des Vermögens bleibt dabei unangetastet.

Und die Kinder? Sie werden erst herangezogen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Für die meisten Familien heißt das: Die Kinder zahlen nicht. Melden Sie sich beim Sozialamt, sobald absehbar ist, dass das Geld knapp wird, nicht erst, wenn es aufgebraucht ist.

7:34Zusammenfassung

Alle Zahlen, die Tabelle für jedes Bundesland und das Rechenbeispiel finden Sie im Beitrag auf pleegio.de. Den Link finden Sie unter dem Video.

Kurz zusammengefasst: Ihre Rechnung besteht aus vier Posten, und nur der Pflegeanteil sinkt mit den Jahren. Der Pflegegrad ändert Ihren Anteil nicht, das Bundesland sehr. Rechnen Sie mit Erhöhungen. Und wenn das Geld nicht reicht, hilft das Sozialamt, bevor die Kinder zahlen.

Sie müssen das nicht allein durchrechnen: Auf Pflegeberatung haben Sie einen kostenlosen Anspruch, etwa über Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Alles Gute für Ihre Planung.

Was kostet ein Pflegeheim im Monat?

Ein Pflegeheimplatz kostete zum 1. Juli 2026 im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, gerechnet für das erste Jahr (vdek). Das ist Ihr Anteil am Platz, nicht sein Gesamtpreis.

Die Kosten eines Platzes teilen sich die Pflegekasse und die Bewohner. Die Kasse zahlt einen festen Betrag je Pflegegrad direkt an das Heim. Alles, was darüber liegt, steht auf Ihrer Rechnung. Dieser Rest heißt Eigenanteil, und er ist das, was Familien wirklich trifft.

Der Eigenanteil ist also der Teil der Heimkosten, der nach Abzug der Kassenleistung bei Ihnen bleibt. Er hängt vom Haus ab, vom Bundesland und davon, wie lange Ihr Angehöriger schon dort lebt. Vom Pflegegrad hängt er nicht ab, dazu unten mehr.

Das betrifft Sie, wenn

  • ein Umzug ins Pflegeheim ansteht und Sie wissen wollen, was auf die Familie zukommt
  • Sie ein Angebot oder einen Vertragsentwurf in der Hand haben und die Posten nicht einordnen können
  • Sie ausrechnen müssen, wie lange Rente und Erspartes reichen

Das brauchen Sie dafür: die Entgeltaufstellung des Hauses, die Ihnen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz vor der Unterschrift schriftlich zusteht, den Pflegegradbescheid und einen ruhigen Abend mit einem Taschenrechner.

Häufigster Fehler in einem Satz: Den Betrag aus dem Beratungsgespräch für den Endpreis halten und die Erhöhungen der nächsten Jahre nicht einplanen.

Wenn Sie erst einmal sehen wollen, welche Häuser in Frage kommen: Auf Pleegio finden Sie Pflegeheime mit einer Einordnung der Kosten, Ausstattung und Bewertungen.

Woraus setzt sich der Eigenanteil zusammen?

Der Eigenanteil besteht aus vier Posten, und auf jeder Heimrechnung stehen sie getrennt. Wer sie auseinanderhalten kann, versteht auch, warum die Rechnung später sinkt.

Eine Heimrechnung besteht aus vier Posten: dem einheitlichen Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage.
Die vier Posten einer Pflegeheim-Rechnung. Schematisch; die Höhe der Posten unterscheidet sich je Haus. Referenz: vdek, 1. Juli 2026.

Der Eigenanteil für die Pflege. Das ist der Teil des Pflegesatzes, den die Kasse nicht übernimmt. Er ist innerhalb eines Hauses für alle Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich hoch (§ 84 Absatz 2 SGB XI). Bundesweit lag er im ersten Heimjahr bei 1.775 Euro im Monat (vdek, 1. Juli 2026), darin enthalten die Ausbildungsumlage.

Unterkunft und Verpflegung. Zimmer, Essen, Reinigung, Wäsche. Diesen Posten tragen Bewohner vollständig selbst, im Bundesdurchschnitt 1.068 Euro im Monat (vdek, 1. Juli 2026).

Die Investitionskosten. Damit finanziert das Haus Gebäude, Instandhaltung und Miete. Was das Bundesland nicht fördert, darf das Heim den Bewohnern gesondert berechnen. Bundesweit sind das 521 Euro im Monat (vdek, 1. Juli 2026), je nach Land sehr unterschiedlich.

Die Ausbildungsumlage. Mit ihr werden die Vergütungen der Auszubildenden in der Pflege finanziert. Sie steht meist als eigene Zeile auf der Rechnung und gehört rechnerisch zum Pflegeanteil, bundesweit 128 Euro im ersten Jahr (vdek, 1. Juli 2026).

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Im ersten Heimjahr lag der Eigenanteil zum 1. Juli 2026 bundesweit bei 3.364 Euro im Monat (vdek). Davon entfielen 1.775 Euro auf die Pflege einschließlich Ausbildungsumlage, 1.068 Euro auf Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro auf die Investitionskosten.

Posten je Monat, erstes HeimjahrBundes­durchschnitt
Eigenanteil für die Pflege, einschließlich Ausbildungsumlage1.775 €
Unterkunft und Verpflegung1.068 €
Investitionskosten521 €
Ihre Rechnung3.364 €

Quelle: vdek, Auswertung zum 1. Juli 2026. Einzelne Häuser liegen darüber oder darunter.

Die Beträge steigen halbjährlich. Zum 1. Juli 2025 waren es bundesweit 3.108 Euro, zum 1. Januar 2026 3.245 Euro, zum 1. Juli 2026 3.364 Euro (vdek). Das sind 256 Euro mehr in zwölf Monaten, getrieben vor allem von den Personalkosten.

Für Ihr konkretes Haus gilt: Die Entgelte müssen Ihnen vor Vertragsschluss schriftlich vorliegen, aufgeschlüsselt nach Posten. Wo Ihr Bundesland im Vergleich steht, zeigt der nächste Abschnitt.

Wie unterschiedlich sind die Kosten je Bundesland?

Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland liegen im ersten Heimjahr 870 Euro im Monat: Sachsen-Anhalt 2.891 Euro, Bremen 3.761 Euro (vdek, 1. Juli 2026). Am stärksten wirken die beiden Posten, die der Zuschuss der Pflegekasse nie berührt: Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

BundeslandEigenanteil 1. JahrUnterkunft und VerpflegungInvestitionskostenEigenanteil ab 4. Jahr
Baden-Württemberg3.657 €1.153 €463 €2.216 €
Bayern3.270 €979 €434 €1.959 €
Berlin3.388 €870 €469 €1.942 €
Brandenburg3.150 €972 €332 €1.847 €
Bremen3.761 €1.179 €630 €2.383 €
Hamburg3.481 €1.074 €572 €2.186 €
Hessen3.431 €1.005 €528 €2.091 €
Mecklenburg-Vorpommern3.032 €901 €371 €1.790 €
Niedersachsen3.008 €857 €568 €1.891 €
Nordrhein-Westfalen3.671 €1.331 €654 €2.481 €
Rheinland-Pfalz3.289 €1.280 €508 €2.230 €
Saarland3.695 €1.271 €574 €2.389 €
Sachsen3.152 €881 €455 €1.870 €
Sachsen-Anhalt2.891 €852 €345 €1.695 €
Schleswig-Holstein3.148 €1.060 €573 €2.079 €
Thüringen3.163 €971 €454 €1.936 €
Bundes­durchschnitt3.364 €1.068 €521 €2.111 €

Auf schmalen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich schieben.

Quelle: vdek, Auswertung zum 1. Juli 2026, Euro je Monat. Erstes Jahr mit 15 Prozent Zuschuss, ab dem vierten Jahr mit 75 Prozent Zuschuss auf den Pflegeanteil.

Sortiertes Balkendiagramm des monatlichen Eigenanteils im ersten Heimjahr für alle 16 Bundesländer, von Sachsen-Anhalt mit 2.891 Euro bis Bremen mit 3.761 Euro, mit dem Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro als Markierung.
Eigenanteil im ersten Heimjahr je Bundesland, Euro je Monat. Quelle: vdek, 1. Juli 2026.

Warum die Spanne so groß ist: Investitionskosten sind Ländersache. Wo das Land Gebäude und Instandhaltung wenig fördert, zahlen Bewohner den Rest (§ 82 SGB XI), zwischen 332 Euro in Brandenburg und 654 Euro in Nordrhein-Westfalen. Unterkunft und Verpflegung reichen von 852 Euro in Sachsen-Anhalt bis 1.331 Euro in Nordrhein-Westfalen. Dazu kommen unterschiedliche Personalkosten, die den Pflegeanteil bestimmen (vdek).

Die letzte Spalte zeigt eine oft übersehene Folge. Weil der Zuschuss der Kasse nur den Pflegeanteil senkt, hilft er dort am wenigsten, wo Unterkunft und Investitionskosten hoch sind. Ab dem vierten Jahr ist Nordrhein-Westfalen mit 2.481 Euro das teuerste Land und Sachsen-Anhalt mit 1.695 Euro das günstigste (vdek, 1. Juli 2026).

Warum zahlen alle Pflegegrade denselben Eigenanteil?

Ein höherer Pflegegrad macht den Heimplatz für Ihre Familie nicht billiger, weil das Gesetz es so will. Mit dem Pflegegrad steigt der Pflegesatz, den das Heim berechnet, und im gleichen Schritt steigt die Leistung der Pflegekasse. Die Differenz, Ihr Anteil, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 einrichtungseinheitlich festgelegt (§ 84 Absatz 2 SGB XI).

PflegegradLeistung der Pflegekasse je Monat, vollstationär
2805 €
31.319 €
41.855 €
52.096 €

Quelle: § 43 SGB XI, Beträge seit 1. Januar 2025, Stand September 2026.

Balkendiagramm der monatlichen Leistung der Pflegekasse im Pflegeheim je Pflegegrad: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5.
Was die Pflegekasse im Pflegeheim zahlt, je Pflegegrad. Der Eigenanteil bleibt in Pflegegrad 2 bis 5 gleich. Quelle: § 43 SGB XI, Beträge seit 1. Januar 2025.

Wie sinkt der Eigenanteil mit den Jahren?

Je länger Ihr Angehöriger im Heim lebt, desto mehr übernimmt die Pflegekasse vom Pflege-Eigenanteil. Im ersten Jahr sind es 15 Prozent, ab dem 13. Monat 30 Prozent, ab dem 25. Monat 50 Prozent und ab dem 37. Monat 75 Prozent (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.

Aufenthalts­dauerZuschuss der KasseEigenanteil je Monat, bundesweit
bis 12 Monate15 %3.364 €
ab 13. Monat30 %3.051 €
ab 25. Monat50 %2.633 €
ab 37. Monat75 %2.111 €

Quelle: vdek, Auswertung zum 1. Juli 2026, Bundesdurchschnitt. Die Werte je Bundesland für das erste und das vierte Jahr stehen in der Tabelle oben.

Vier Balken als Treppe: Bundesweit sinkt der monatliche Eigenanteil von 3.364 Euro im ersten Jahr über 3.051 Euro ab dem 13. Monat und 2.633 Euro ab dem 25. Monat auf 2.111 Euro ab dem 37. Monat, weil der Zuschuss der Pflegekasse von 15 auf 75 Prozent steigt.
Der Eigenanteil sinkt mit der Aufenthaltsdauer, weil der Zuschuss der Pflegekasse steigt. Bundesdurchschnitt, Quelle: vdek, 1. Juli 2026.

Gezählt werden die Monate, in denen Ihr Angehöriger Leistungen für vollstationäre Pflege bezieht, auch angebrochene. Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschuss anhand der Angaben des Heims; Sie müssen ihn nicht beantragen (§ 43c SGB XI). Prüfen Sie trotzdem nach zwölf, 24 und 36 Monaten, ob die Rechnung gesunken ist.

Was das in jeder Stufe für Ihr Bundesland oder Ihr Heim bedeutet, rechnet der Pflegeheim-Kosten-Rechner aus.

Ein Rechenbeispiel: das erste Jahr in Zahlen

Angenommen, Ihre Mutter hat Pflegegrad 3 und zieht in ein Haus, dessen Entgelte genau dem Bundesdurchschnitt entsprechen (vdek, 1. Juli 2026).

Der Pflege-Eigenanteil des Hauses beträgt 2.088 Euro im Monat, darin 150 Euro Ausbildungsumlage. Davon übernimmt die Pflegekasse im ersten Jahr 15 Prozent, also 313 Euro. Es bleiben 1.775 Euro. Dazu kommen 1.068 Euro für Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro Investitionskosten. Ihre Rechnung: 3.364 Euro im Monat.

Die Pflegekasse zahlt zusätzlich 1.319 Euro für Pflegegrad 3 direkt an das Heim. Der Platz kostet insgesamt also rund 5.000 Euro im Monat, von denen Sie gut zwei Drittel tragen.

Ab dem 13. Monat steigt der Zuschuss auf 30 Prozent, und die Rechnung sinkt auf 3.051 Euro. Ab dem 25. Monat sind es 2.633 Euro, ab dem 37. Monat 2.111 Euro. Das gilt, solange das Haus seine Entgelte nicht erhöht. In Sachsen-Anhalt oder Bremen verschieben sich alle Zahlen um mehrere hundert Euro, siehe Ländertabelle.

Dasselbe Beispiel mit dem Durchschnitt Ihres Bundeslandes oder den Beträgen Ihres Heims rechnet der Pflegeheim-Kosten-Rechner für Sie.

Heime rechnen tagesgenau ab (§ 87a SGB XI). Ein Monat mit 31 Tagen ist deshalb teurer als der Februar, und der Einzugsmonat wird anteilig berechnet.

Steigen die Kosten während des Aufenthalts?

Ja, und Sie sollten fest damit rechnen. Die Entgelte eines Heims werden regelmäßig neu verhandelt; zwischen Juli 2025 und Juli 2026 stieg der Eigenanteil im ersten Jahr bundesweit um 256 Euro im Monat, der Pflegeanteil allein um zwölf Prozent (vdek).

Eine Erhöhung darf das Heim nicht einfach ansetzen. Nach § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes muss es sie Ihnen schriftlich ankündigen und begründen, die alten und die neuen Entgeltbestandteile gegenüberstellen und Ihnen Einsicht in die Kalkulation ermöglichen. Zahlen müssen Sie den höheren Betrag frühestens vier Wochen nach Zugang der Ankündigung. Sie können dann auch zum Tag der Erhöhung kündigen (§ 11 Absatz 1 WBVG). Was sonst im Vertrag stehen muss, erklärt der Beitrag zum Heimvertrag.

Fragen Sie deshalb schon beim Besuch, wie oft das Haus in den letzten drei Jahren erhöht hat. Es ist eine der zwölf Fragen, die Sie beim Besuch stellen sollten, und die Antwort sagt Ihnen, womit Sie in Ihrer Planung rechnen müssen.

Wer zahlt, wenn die Rente nicht reicht?

Reichen Rente und Vermögen für den Eigenanteil nicht aus, übernimmt das Sozialamt den Rest als Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII). Das ist ein regulärer Anspruch, den viele Familien nutzen, keine Ausnahme.

Geprüft werden Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen und seines Ehe- oder Lebenspartners. Ein Teil des Vermögens bleibt als Schonvermögen unangetastet; die Höhe erklärt Ihnen das Sozialamt.

Kinder werden erst herangezogen, wenn ihr eigenes Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt, gerechnet als steuerliches Gesamteinkommen (§ 94 Absatz 1a SGB XII). Das Amt geht zunächst davon aus, dass diese Grenze nicht überschritten wird, und fragt nur bei Anhaltspunkten nach. Für die meisten Familien heißt das: Die Kinder zahlen nicht.

Melden Sie sich beim Sozialamt, sobald absehbar ist, dass das Geld knapp wird, nicht erst, wenn es aufgebraucht ist. In einigen Bundesländern gibt es außerdem Zuschüsse zu den Investitionskosten; auch danach fragen Sie am besten dort.

Häufige Irrtümer

Der Irrtum: Mit einem höheren Pflegegrad wird das Heim günstiger.

Richtig ist: Die Pflegekasse zahlt mehr, Ihr Anteil bleibt gleich. Für Pflegegrad 2 bis 5 ist der Pflege-Eigenanteil in jedem Haus einheitlich (§ 84 Absatz 2 SGB XI).

Was Sie prüfen sollten: Ob Ihr Eigenanteil nach einer Höherstufung gleich bleibt. Steigt die Rechnung allein wegen des neuen Pflegegrads, fragen Sie beim Heim nach.

Der Irrtum: Der Betrag im Vertrag gilt für die Dauer des Aufenthalts.

Richtig ist: Erhöhungen sind üblich und zulässig, wenn das Heim sie schriftlich begründet und vier Wochen vorher ankündigt (§ 9 WBVG). Der bundesweite Eigenanteil stieg zuletzt um 256 Euro in einem Jahr (vdek, 1. Juli 2026).

Was Sie prüfen sollten: Jede Erhöhungsankündigung auf die Gegenüberstellung alt und neu. Fehlt sie, ist die Ankündigung nicht ausreichend begründet.

Der Irrtum: Wenn das Geld nicht reicht, müssen die Kinder zahlen.

Richtig ist: Zuerst springt das Sozialamt ein. Kinder werden nur bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro beteiligt (§ 94 Absatz 1a SGB XII).

Was Sie prüfen sollten: Früh das Gespräch mit dem Sozialamt suchen und die Unterlagen zu Einkommen und Vermögen zusammenstellen.

Nächster Schritt

Wenn Sie wissen, wie eine Heimrechnung aufgebaut ist, ist der nächste Schritt der Vergleich der Häuser, die für Sie in Frage kommen. Auf Pleegio sehen Sie zu vielen Häusern eine Einordnung der monatlichen Kosten, dazu Ausstattung und Bewertungen, und Sie können unverbindlich und kostenfrei nach einem freien Platz fragen.

Pflegeheime vergleichen

Sie können sich auch kostenlos beraten lassen: Nach § 7a SGB XI haben Sie Anspruch auf individuelle Pflegeberatung, etwa über Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

Häufige Fragen

Was zahlen wir, wenn meine Mutter im Krankenhaus liegt?

Der Platz bleibt frei, bei Krankenhausaufenthalten für deren gesamte Dauer. Ab dem vierten Abwesenheitstag muss das Heim auf Pflegesatz sowie Unterkunft und Verpflegung einen Abschlag von mindestens 25 Prozent gewähren (§ 87a SGB XI). Die genaue Höhe steht im Rahmenvertrag Ihres Bundeslandes; die Investitionskosten sind von dieser Regel nicht erfasst.

Was darf das Heim zusätzlich berechnen?

Komfortleistungen wie ein größeres Zimmer oder besondere Verpflegung und zusätzliche Betreuung darf das Heim nur berechnen, wenn Art, Umfang und Preis vorher schriftlich mit Ihnen vereinbart wurden (§ 88 SGB XI). Friseur, Fußpflege oder Getränke außerhalb der Mahlzeiten sind meist private Ausgaben. Lassen Sie sich vor dem Einzug eine Liste geben.

Warum ist die Rechnung im März höher als im Februar?

Weil Heime tagesgenau abrechnen (§ 87a SGB XI). Alle Entgelte sind Tagessätze; der Monatsbetrag ergibt sich aus Tagessatz mal Kalendertage. Ein Monat mit 31 Tagen kostet rund zehn Prozent mehr als der Februar. Die Durchschnittswerte in diesem Beitrag rechnen mit 30,42 Tagen je Monat.

Zählt die Zeit in der Kurzzeitpflege für den Zuschuss mit?

Nein. Der Zuschuss richtet sich nach den Monaten, in denen Leistungen für vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI bezogen werden (§ 43c SGB XI). Kurzzeitpflege ist eine andere Leistung und zählt deshalb nicht zur Aufenthaltsdauer. Der Zähler beginnt mit dem Einzug ins Pflegeheim.

Müssen wir nach dem Tod noch bis Monatsende zahlen?

Nein. Die Zahlungspflicht endet mit dem Tag, an dem die Bewohnerin oder der Bewohner verstirbt oder auszieht (§ 87a Absatz 1 SGB XI). Vertragsklauseln, die etwas anderes vorsehen, sind unwirksam. Räumen Sie das Zimmer trotzdem zügig; für die Zeit danach darf kein Entgelt mehr verlangt werden.

Quellen

  1. Verband der Ersatzkassen (vdek), Pressemitteilung vom 14. Juli 2026: Eigenanteile in der stationären Pflege, Auswertung zum 1. Juli 2026, mit Übersicht nach Bundesländern und Aufenthaltsdauer. Abgerufen am 28. September 2026.
  2. Verband der Ersatzkassen (vdek), Pressemitteilung vom 22. Januar 2026: Eigenanteil steigt auf durchschnittlich 3.245 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Abgerufen am 28. September 2026.
  3. Sozialgesetzbuch XI, § 43 (Inhalt der Leistung, Leistungsbeträge vollstationäre Pflege), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. September 2026.
  4. Sozialgesetzbuch XI, § 43c (Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. September 2026.
  5. Sozialgesetzbuch XI, § 84 (Bemessungsgrundsätze, einrichtungseinheitlicher Eigenanteil), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. September 2026.
  6. Sozialgesetzbuch XI, § 82 (Finanzierung der Pflegeeinrichtungen, Investitionskosten), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. September 2026.
  7. Sozialgesetzbuch XI, § 87a (Berechnung und Zahlung des Heimentgelts), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. September 2026.
  8. Sozialgesetzbuch XI, § 88 (Zusatzleistungen), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. September 2026.
  9. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, § 3 (Informationspflichten vor Vertragsschluss) und § 9 (Entgelterhöhung), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. September 2026.
  10. Sozialgesetzbuch XII, § 61 (Hilfe zur Pflege, Leistungsberechtigte) und § 94 (Übergang von Unterhaltsansprüchen, Jahreseinkommensgrenze), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. September 2026.
  11. Sozialgesetzbuch XI, § 7a (Pflegeberatung), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 28. September 2026.

Über den Autor

Jacob Saß

Jacob Saß, Mitgründer und Geschäftsführer

Jacob Saß ist Mitgründer von Pleegio und von Pleeg. Seine Eltern führen selbst eine Tagespflege, er kennt die Branche also nicht nur aus den Daten, sondern von der Seite derer, die sie jeden Tag tragen.

Mehr über Jacob Saß

Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung. Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung haben Sie nach § 7a SGB XI, etwa über Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

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