Pflegeheim auswählen: 12 Fragen, die Sie beim Besuch stellen sollten
Von Tom Grüneberg und Jacob Saß, Mitgründer und Geschäftsführer · Veröffentlicht am 8. September 2026 · Aktualisiert am 1. Oktober 2026

Kurz gesagt
- Eine Besichtigung entscheidet mehr als jede Broschüre. Planen Sie zwei Stunden ein und gehen Sie mit einer Liste hinein, nicht mit einem Gefühl.
- Die wichtigsten Fragen betreffen vier Bereiche: die Pflege selbst, den Alltag, die Kosten und den Vertrag.
- Sie haben ein Recht auf Auskunft. Nach § 3 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes muss Ihnen die Einrichtung Leistungen, Entgelte und veröffentlichte Prüfergebnisse vor Vertragsschluss in Textform und in leicht verständlicher Sprache geben.
- Rechnen Sie mit erheblichen Kosten: Im ersten Jahr zahlten Heimbewohner im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, in Mecklenburg-Vorpommern 3.032 Euro (vdek, Stand 1. Juli 2026).
- Kommen Sie ein zweites Mal, unangemeldet und zu einer anderen Tageszeit. Erst dann sehen Sie den Betrieb, nicht den Besuchstermin.
Stand: Oktober 2026
Die zwölf Fragen als Video
Alle zwölf Fragen in gut sieben Minuten. Mit den Kapiteln unter dem Video springen Sie direkt an die passende Stelle.
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0:00Worum es geht
Eine Besichtigung dauert etwa zwei Stunden. Sie entscheidet, wo Ihre Mutter oder Ihr Vater die nächsten Jahre lebt. Für diese zwei Stunden bekommen Sie hier alles, was Sie wissen müssen: was Sie vorher klären, welche zwölf Fragen Sie stellen und woran Sie eine gute Antwort erkennen. Dazu, was Sie ohne eine Frage sehen, und warum sich ein zweiter Besuch lohnt. Eine der Fragen ist unangenehm. Gerade sie verrät am meisten. Alle Fragen als Checkliste finden Sie unter dem Video.
Ich bin Jacob Saß, Mitgründer von Pleegio. Wir machen Pflegeheime vergleichbar, damit Sie eine Entscheidung treffen können, hinter der Sie später noch stehen.
0:39Vor dem Besuch: drei Dinge klären
Bevor Sie Termine machen, klären Sie, was nicht verhandelbar ist. Das spart Ihnen Besuche, die von vornherein nichts bringen.
Erstens die Entfernung. Wer regelmäßig besuchen will, sollte ehrlich rechnen, wie oft eine Fahrt von 40 Minuten wirklich stattfindet. Zweitens der Bedarf. Braucht Ihr Angehöriger einen beschützenden Bereich, eine Beatmung oder eine besondere Betreuung, fällt ein Teil der Häuser sofort weg. Drittens die Größe. Ein Haus mit 30 Bewohnern funktioniert anders als eines mit 200. Beides kann richtig sein. Nur zufällig sollte es nicht passieren.
Und nehmen Sie, wenn es geht, eine zweite Person mit. Sie hört Dinge, die Ihnen im Gespräch entgehen.
1:27Die vier Fragen zur Pflege
Diese vier Fragen sagen mehr über den Alltag als jedes Leitbild. Stellen Sie sie der Pflegedienstleitung, nicht der Verwaltung.
Frage 1: Wie viele Pflegekräfte sind nachts für wie viele Bewohner da? Eine gute Antwort ist eine konkrete Zahl, ohne Zögern, am besten je Wohnbereich. Nachhaken sollten Sie, wenn Sie nur hören: „Das schwankt.“ Dann bitten Sie um ein Beispiel von letzter Woche.
Frage 2: Hat mein Vater eine feste Bezugspflegekraft? Gut ist, wenn Sie die Rolle genannt bekommen, wer vertritt und wie oft sie wechselt. Vorsicht bei: „Bei uns arbeiten alle mit allen.“
Frage 3: Wie hoch war die Personalfluktuation im letzten Jahr? Das ist die unangenehmste Frage und die aufschlussreichste. Eine gute Antwort nennt eine Größenordnung und ordnet sie ehrlich ein. Häuser mit stabilem Team beantworten sie gern. Weicht jemand aus oder reagiert empört, ist das auch eine Antwort.
Frage 4: Wer kommt bei einem Sturz nachts um drei, und wie schnell ist ein Arzt da? Gut ist ein beschriebener Ablauf mit den Stellen, die beteiligt sind. Ein allgemeiner Hinweis auf den Notruf reicht nicht.
2:39Zimmer, Essen und Alltag
Hier entscheidet sich, wie sich das Leben anfühlt. Lassen Sie sich ein echtes Zimmer zeigen, nicht das Musterzimmer.
Frage 5: Ist das ein Einzelzimmer, und was passiert, wenn keines frei ist? Die meisten Häuser haben auch Doppelzimmer. Das ist keine schlechte Wahl. Es sollte aber eine Entscheidung sein und keine Überraschung am Einzugstag.
Frage 6: Was gibt es diese Woche zu essen, und wie viel Zeit haben Sie für jemanden, der beim Essen Hilfe braucht? Lassen Sie sich den Speiseplan zeigen und fragen Sie nach Sonderkost. Die zweite Hälfte der Frage ist die wichtigere.
Frage 7: Was passiert an einem ganz normalen Dienstagnachmittag? Gemeint ist nicht das Jahresprogramm, sondern der gewöhnliche Tag. Wenn darauf nur Feste und Ausflüge folgen, fehlt der Alltag.
3:26Kosten und Vertrag
Beim Geld haben Sie ein Recht auf Auskunft. Nach § 3 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes muss das Heim Ihnen vor dem Vertrag in Textform und in verständlicher Sprache erklären, welche Leistungen es erbringt und was sie kosten.
Frage 8: Wie hoch ist der monatliche Eigenanteil in unserem Fall, in Zahlen und aufgeschlüsselt? Er besteht aus vier Posten: dem einheitlichen Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage. Zum Einordnen: Zum 1. Juli 2026 lag der Eigenanteil im ersten Heimjahr im Bundesdurchschnitt bei 3.364 Euro im Monat. Ihr Fall kann deutlich davon abweichen. Wie sich die Rechnung zusammensetzt, erklärt unser Beitrag zu den Kosten.
Frage 9: Was kostet zusätzlich, und was ist im Preis enthalten? Fragen Sie nach Friseur, Fußpflege, Getränken, der Kennzeichnung der Wäsche und nach Begleitung zu Arztterminen.
Frage 10: Wie oft haben Sie die Entgelte in den letzten drei Jahren erhöht? Die Antwort zeigt Ihnen, womit Sie rechnen müssen. Welche Regeln für eine Erhöhung gelten und wie Sie kündigen können, steht in unserem Beitrag zum Heimvertrag.
4:47Zwei Fragen, die fast niemand stellt
Diese beiden Fragen kosten nichts und trennen die Häuser deutlicher als alle anderen.
Frage 11: Kann mein Vater vorher probewohnen? Viele Häuser bieten das an, längst nicht alle. Wo es geht, ist es der beste Test, den es gibt. Wo nicht, fragen Sie nach einem Probetag mit Mittagessen.
Frage 12: Was passiert, wenn wir mit etwas nicht einverstanden sind? Lassen Sie sich den Weg für Beschwerden erklären und fragen Sie, ob es einen Heimbeirat gibt und wann er zuletzt getagt hat. Ein Haus mit einer geübten Antwort hat sich mit Kritik schon beschäftigt.
5:24Was Sie ohne eine Frage sehen
Achten Sie auf das, was nebenbei passiert. Der Umgangston zwischen Personal und Bewohnern sagt mehr als jede Auskunft. Sprechen die Mitarbeitenden die Bewohner mit Namen an? Bleiben sie stehen, wenn jemand etwas sagt? Bewegen sich Menschen im Haus, oder sitzen alle im selben Raum? Wie riecht es? Sind die Zimmertüren persönlich gestaltet? Und wirkt das Personal gehetzt?
Eines können Sie schon vorher prüfen: ob ein Haus öffentlich auf Bewertungen antwortet. Nur ein Teil der Häuser tut das. Eine Antwort ist kein Beweis für Qualität. Aber sie zeigt, dass jemand zuhört.
6:01Warum Sie ein zweites Mal kommen sollten
Kommen Sie unangemeldet wieder, an einem Werktag am späten Nachmittag. Dann trifft wenig Personal auf viele Bedürfnisse. Beim ersten Termin sehen Sie das Haus, wie es sich zeigen möchte. Beim zweiten sehen Sie, wie es arbeitet.
Sprechen Sie, wenn möglich, kurz mit Angehörigen anderer Bewohner. Diese zwei Minuten im Flur sind oft ehrlicher als die zwei Stunden davor. Und lassen Sie sich vom Gebäude nicht blenden. Ein saniertes Haus mit gutem Team schlägt einen Neubau mit dünner Besetzung.
6:32Zusammenfassung und Checkliste
Die zwölf Fragen gibt es als Checkliste zum Ausdrucken, mit Platz für die Antworten. Den Link finden Sie unter dem Video und im Beitrag auf pleegio.de. Wenn Sie wissen, worauf Sie achten wollen, ist der nächste Schritt die Liste der Häuser, die in Frage kommen. Auf pleegio.de sehen Sie Ausstattung und Bewertungen und können unverbindlich nach einem freien Platz fragen.
Kurz zusammengefasst: Klären Sie vorher, was nicht verhandelbar ist. Stellen Sie die zwölf Fragen zu Pflege, Alltag, Kosten und Vertrag. Und kommen Sie ein zweites Mal, unangemeldet. Sie müssen das nicht allein machen: Auf Pflegeberatung haben Sie einen kostenlosen Anspruch, etwa über Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt. Alles Gute für Ihre Besuche.

Was eine Besichtigung leisten soll
Eine Besichtigung ist der Termin, bei dem Sie eine Einrichtung von innen sehen und Fragen stellen können, bevor Sie sich binden. Sie ist kein Verkaufsgespräch, auch wenn sie oft so abläuft.
Für Ihre Mutter oder Ihren Vater geht es um den Ort, an dem sie oder er leben wird. Für Sie geht es um die Frage, ob Sie diese Entscheidung später vor sich selbst verantworten können. Beides spricht dafür, gründlich zu sein, auch wenn die Zeit drängt.
Das betrifft Sie, wenn
- ein Umzug in ein Pflegeheim ansteht oder in den nächsten Monaten wahrscheinlich wird
- Sie für jemanden entscheiden, der das selbst nicht mehr kann
- Sie mehrere Häuser vergleichen und nicht wissen, woran Sie sie unterscheiden sollen
Das brauchen Sie dafür: einen Termin, zwei Stunden, diese Liste auf Papier, und wenn möglich eine zweite Person, die mitkommt und mithört.
Häufigster Fehler in einem Satz: Nur ein Haus ansehen und sich vom Eindruck des Foyers leiten lassen.
Wenn Sie noch am Anfang stehen und erst einmal sehen wollen, welche Häuser überhaupt in Frage kommen: Auf Pleegio finden Sie Pflegeheime mit Ausstattung, Bewertungen und Kontaktweg.
Was Sie vor dem Besuch klären sollten
Klären Sie vorab, was nicht verhandelbar ist. Das spart Ihnen Termine, die von vornherein nichts bringen.
Drei Dinge gehören dazu. Erstens die Entfernung: Wer regelmäßig besuchen will, sollte ehrlich rechnen, wie oft eine Fahrt von 40 Minuten wirklich stattfindet.
Zweitens der Bedarf. Braucht Ihr Angehöriger einen beschützenden Bereich, eine Beatmung oder eine spezielle Betreuung, fällt ein Teil der Häuser sofort weg.
Drittens die Größe. Zur Größe eine Zahl aus unserem eigenen Bestand: Für 175 der 267 Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern liegen uns Strukturangaben vor. Von den 173 Häusern mit Platzangabe haben 36 höchstens 50 Plätze, 88 zwischen 51 und 100 und 49 mehr als 100. Der Mittelwert in der Mitte liegt bei 76 Plätzen, die Spanne reicht von 10 bis 321.

Ein Haus mit 30 Bewohnern funktioniert anders als eines mit 200, und beides kann richtig sein. Nur zufällig sollte es nicht passieren.
Die vier Fragen zur Pflege
Diese vier Fragen sagen mehr über den Alltag aus als jedes Leitbild. Stellen Sie sie der Pflegedienstleitung, nicht der Verwaltung.
| # | Ihre Frage | Was eine gute Antwort auszeichnet | Wann Sie nachhaken sollten |
|---|---|---|---|
| 1 | Wie viele Pflegekräfte sind nachts für wie viele Bewohner da? | Eine konkrete Zahl, ohne Zögern, mit Angabe je Wohnbereich | „Das schwankt“ ohne Beispiel |
| 2 | Hat mein Vater eine feste Bezugspflegekraft? | Name der Rolle, Vertretungsregelung, wie oft sie wechselt | „Wir arbeiten alle mit allen“ |
| 3 | Wie hoch war die Personalfluktuation im letzten Jahr? | Eine Größenordnung und eine ehrliche Einordnung | Ausweichen oder Empörung über die Frage |
| 4 | Wer kommt bei einem Sturz nachts um drei, und wie schnell ist ein Arzt da? | Ein beschriebener Ablauf mit Namen der beteiligten Stellen | Ein allgemeiner Verweis auf den Notruf |
Auf schmalen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich schieben.

Frage 3 ist die unangenehmste und die aufschlussreichste. Häuser mit stabilem Team beantworten sie gern.
Drei Fragen zu Zimmer, Essen und Alltag
Hier entscheidet sich, wie sich das Leben anfühlt. Lassen Sie sich ein echtes Zimmer zeigen, nicht das Musterzimmer.
Frage 5: Ist das ein Einzelzimmer, und was passiert, wenn keines frei ist? Von 158 Häusern in unserem Bestand, die Angaben zur Zimmeraufteilung machen, führen nur 12 ausschließlich Einzelzimmer. 146 haben auch Doppelzimmer. Ein Doppelzimmer ist keine schlechte Wahl, aber es sollte eine Entscheidung sein und keine Überraschung am Einzugstag.
Frage 6: Was gibt es diese Woche zu essen, und wie viel Zeit haben Sie für jemanden, der Hilfe beim Essen braucht? Lassen Sie sich den Speiseplan zeigen und fragen Sie nach Sonderkost. Die zweite Hälfte der Frage ist die wichtigere.
Frage 7: Was passiert an einem normalen Dienstagnachmittag? Nicht das Jahresprogramm, sondern der gewöhnliche Tag. Wenn darauf nur Feste und Ausflüge folgen, fehlt der Alltag.
Drei Fragen zu Kosten und Vertrag
Zu Geld haben Sie einen Auskunftsanspruch, und Sie sollten ihn nutzen. Nach § 3 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes muss die Einrichtung Ihnen vor Vertragsschluss in Textform beschreiben, welche Leistungen sie erbringt, welche Entgelte dafür anfallen, wie sich das Gesamtentgelt zusammensetzt und unter welchen Bedingungen es sich ändern kann.

Frage 8: Wie hoch ist der monatliche Eigenanteil in unserem Fall, in Zahlen und aufgeschlüsselt? Der Betrag setzt sich aus mehreren Posten zusammen: dem einheitlichen Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage.
Zum Einordnen: Der bundesweite Durchschnitt im ersten Heimjahr lag zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro im Monat, in Mecklenburg-Vorpommern bei 3.032 Euro (vdek). Ihr Fall kann davon deutlich abweichen.
Frage 9: Was kostet zusätzlich, und was ist im Preis enthalten? Fragen Sie nach Friseur, Fußpflege, Getränken, Wäschekennzeichnung und Begleitung zu Arztterminen.
Frage 10: Wie oft haben Sie die Entgelte in den letzten drei Jahren erhöht? Die Antwort zeigt Ihnen, womit Sie rechnen müssen. Welche Regeln für eine Erhöhung gelten, erklärt der Beitrag zum Heimvertrag.
Zwei Fragen, die fast niemand stellt
Diese beiden Fragen kosten nichts und trennen die Häuser deutlicher als alle anderen.
Frage 11: Kann mein Vater vorher probewohnen? Von 128 Häusern in unserem Bestand mit einer Angabe dazu bieten 63 ein Probewohnen an, also etwa die Hälfte. Wo es möglich ist, ist es der beste verfügbare Test. Wo es nicht möglich ist, fragen Sie nach einem Probetag mit Mittagessen.
Frage 12: Was passiert, wenn wir mit etwas nicht einverstanden sind? Lassen Sie sich das Beschwerdeverfahren erklären und fragen Sie, ob es einen Heimbeirat gibt und wann er zuletzt getagt hat. Ein Haus, das darauf eine geübte Antwort hat, hat sich mit Kritik schon beschäftigt.
Woran Sie ohne eine einzige Frage erkennen, wie es läuft
Achten Sie auf das, was nebenbei passiert. Der Umgangston zwischen Personal und Bewohnern sagt mehr als jede Auskunft.
Sehen Sie hin, ob Mitarbeitende die Bewohner mit Namen ansprechen und ob sie stehen bleiben, wenn jemand etwas sagt. Achten Sie darauf, ob Menschen sich im Haus bewegen oder ob alle im selben Aufenthaltsraum sitzen.
Riechen Sie. Schauen Sie, ob Zimmertüren persönlich gestaltet sind. Und beobachten Sie, ob das Personal gehetzt wirkt.
Ein weiteres Signal lässt sich vorab prüfen: ob eine Einrichtung öffentlich auf Rückmeldungen reagiert. In unserem Bestand liegen für 211 der 267 Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Bewertungen vor, und nur 62 dieser Häuser haben darauf geantwortet.
Eine Antwort ist kein Qualitätsbeweis, aber sie zeigt, dass jemand zuhört.
Wann Sie ein zweites Mal kommen sollten
Kommen Sie unangemeldet wieder, an einem Werktag am späten Nachmittag. Das ist die Zeit, in der wenig Personal auf viele Bedürfnisse trifft.
Beim ersten Termin sehen Sie das Haus, wie es sich zeigen möchte. Beim zweiten sehen Sie, wie es arbeitet.
Sprechen Sie dabei, wenn möglich, kurz mit Angehörigen anderer Bewohner. Diese zwei Minuten im Flur sind oft ehrlicher als die zwei Stunden davor.
Und ein Hinweis zum Gebäude: Das Baujahr sagt weniger, als viele denken. Von 145 Häusern in unserem Bestand mit Baujahresangabe liegt die Mitte bei 1999, das älteste stammt von 1913 und das jüngste von 2023. Nur 23 wurden ab 2010 gebaut.
Ein saniertes Haus von 1985 mit gutem Team schlägt einen Neubau mit dünner Besetzung.
Häufige Irrtümer
Der Irrtum: Ein schöner Neubau bedeutet gute Pflege.
Richtig ist: Das Gebäude ist der sichtbarste und der am wenigsten aussagekräftige Teil. Personal und Abläufe entscheiden.
Was Sie prüfen sollten: Fragen Sie die vier Pflegefragen und beobachten Sie den Umgangston.
Der Irrtum: Wir müssen nehmen, was frei ist.
Richtig ist: Der Druck ist real, aber ein Platz in einem unpassenden Haus ist selten die bessere Wahl. Kurzzeitpflege kann die Zeit überbrücken. In unserem Bestand machen 80 Häuser in Mecklenburg-Vorpommern eine Angabe zu Kurzzeitpflegeplätzen, 28 davon führen welche.
Was Sie prüfen sollten: Fragen Sie in jedem Haus nach der Warteliste und nach Kurzzeitpflege.
Der Irrtum: Nach Vertragsschluss sind wir gebunden.
Richtig ist: Für Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gelten eigene Regeln zur Kündigung durch den Verbraucher.
Was Sie prüfen sollten: Lassen Sie sich die Kündigungsregelungen vor der Unterschrift erklären. Die Fristen im Überblick finden Sie im Beitrag zum Heimvertrag.
Nächster Schritt
Wenn Sie wissen, worauf Sie achten wollen, ist der nächste Schritt die Liste der Häuser, die in Frage kommen.
Sie können sich auch kostenlos beraten lassen: Nach § 7a SGB XI haben Sie Anspruch auf individuelle Pflegeberatung, etwa über Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis ein Platz frei wird?
Das hängt stark von Region und Haus ab und lässt sich nicht allgemein beantworten. Fragen Sie in jedem Haus konkret nach der aktuellen Warteliste und danach, wie die Reihenfolge bestimmt wird. Planen Sie parallel eine Überbrückung ein, etwa Kurzzeitpflege.
Darf ich unangemeldet kommen?
Ja. Eine Einrichtung, die einen unangemeldeten Besuch grundsätzlich ablehnt, beantwortet damit bereits eine Ihrer Fragen. Üblich und zumutbar ist, dass Sie sich an der Rezeption melden und dass eine Führung durch Wohnbereiche kurz abgestimmt wird.
Kann mein Angehöriger sein Haustier mitbringen?
Manchmal. In unserem Bestand machen 118 Häuser in Mecklenburg-Vorpommern eine Angabe dazu, 63 davon erlauben Haustiere. Klären Sie vorher, wer sich um das Tier kümmert, wenn Ihr Angehöriger es nicht mehr kann.
Worauf muss ich achten, wenn eine Demenz vorliegt?
Fragen Sie nach dem Betreuungskonzept, nach beschützenden Bereichen und danach, wie das Haus mit nächtlicher Unruhe umgeht. Von 97 Häusern in unserem Bestand mit einer Angabe zu Schwerpunkten nennen 23 einen Schwerpunkt in diesem Bereich. Lassen Sie sich den Bereich zeigen, nicht nur beschreiben.
Muss ich mich beim ersten Termin entscheiden?
Nein, und Sie sollten es nicht. Nehmen Sie die Unterlagen mit, vergleichen Sie in Ruhe und kommen Sie ein zweites Mal. Wird Ihnen Zeitdruck gemacht, ist das ein Grund für ein weiteres Haus auf der Liste.
Quellen
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, § 3 (Informationspflichten vor Vertragsschluss), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 5. September 2026.
- Sozialgesetzbuch XI, § 7a (Pflegeberatung), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 5. September 2026.
- Verband der Ersatzkassen (vdek), Pressemitteilung zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege, Stand 1. Juli 2026. Abgerufen am 5. September 2026.
- Sozialgesetzbuch XI, § 114 (Qualitätsprüfungen), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 5. September 2026.
- Eigene Auswertung des Pleegio-Einrichtungsbestands, Stichtag 5. September 2026. Grundgesamtheit und Rechenweg je Zahl im Begleitdokument.
Über die Autoren

Tom Grüneberg, Mitgründer und Geschäftsführer
Tom Grüneberg ist Mitgründer von Pleegio und von Pleeg. Dort sorgt er dafür, dass gute Pflegeunternehmen gefunden werden, hier dafür, dass Angehörige erkennen, welche Einrichtung zu ihnen passt.

Jacob Saß, Mitgründer und Geschäftsführer
Jacob Saß ist Mitgründer von Pleegio und von Pleeg. Seine Eltern führen selbst eine Tagespflege, er kennt die Branche also nicht nur aus den Daten, sondern von der Seite derer, die sie jeden Tag tragen.
Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung. Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung haben Sie nach § 7a SGB XI, etwa über Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.
