Pflegeheim auswählen: 12 Fragen, die Sie beim Besuch stellen sollten

Von Tom Grüneberg und Jacob Saß, Mitgründer und Geschäftsführer · Veröffentlicht am 8. September 2026

Eine Frau um die fünfzig steht im Gemeinschaftsraum eines Pflegeheims und schreibt sich Notizen in ein Heft.

Kurz gesagt

  • Eine Besichtigung entscheidet mehr als jede Broschüre. Planen Sie zwei Stunden ein und gehen Sie mit einer Liste hinein, nicht mit einem Gefühl.
  • Die wichtigsten Fragen betreffen vier Bereiche: die Pflege selbst, den Alltag, die Kosten und den Vertrag.
  • Sie haben ein Recht auf Auskunft. Nach § 3 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes muss Ihnen die Einrichtung Leistungen, Entgelte und veröffentlichte Prüfergebnisse vor Vertragsschluss in Textform und in leicht verständlicher Sprache geben.
  • Rechnen Sie mit erheblichen Kosten: Im ersten Jahr zahlten Heimbewohner im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche, in Mecklenburg-Vorpommern 3.032 Euro (vdek, Stand 1. Juli 2026).
  • Kommen Sie ein zweites Mal, unangemeldet und zu einer anderen Tageszeit. Erst dann sehen Sie den Betrieb, nicht den Besuchstermin.

Stand: September 2026

Der Ablauf in drei Schritten: vorher Entfernung, Bedarf und Größe klären, beim ersten Besuch die zwölf Fragen stellen und ein echtes Zimmer ansehen, und unangemeldet an einem Werktag am späten Nachmittag ein zweites Mal kommen.
So gehen Sie vor: vorher klären, erster Besuch, zweiter Besuch unangemeldet.

Was eine Besichtigung leisten soll

Eine Besichtigung ist der Termin, bei dem Sie eine Einrichtung von innen sehen und Fragen stellen können, bevor Sie sich binden. Sie ist kein Verkaufsgespräch, auch wenn sie oft so abläuft.

Für Ihre Mutter oder Ihren Vater geht es um den Ort, an dem sie oder er leben wird. Für Sie geht es um die Frage, ob Sie diese Entscheidung später vor sich selbst verantworten können. Beides spricht dafür, gründlich zu sein, auch wenn die Zeit drängt.

Das betrifft Sie, wenn

  • ein Umzug in ein Pflegeheim ansteht oder in den nächsten Monaten wahrscheinlich wird
  • Sie für jemanden entscheiden, der das selbst nicht mehr kann
  • Sie mehrere Häuser vergleichen und nicht wissen, woran Sie sie unterscheiden sollen

Das brauchen Sie dafür: einen Termin, zwei Stunden, diese Liste auf Papier, und wenn möglich eine zweite Person, die mitkommt und mithört.

Häufigster Fehler in einem Satz: Nur ein Haus ansehen und sich vom Eindruck des Foyers leiten lassen.

Wenn Sie noch am Anfang stehen und erst einmal sehen wollen, welche Häuser überhaupt in Frage kommen: Auf Pleegio finden Sie Pflegeheime mit Ausstattung, Bewertungen und Kontaktweg.

Was Sie vor dem Besuch klären sollten

Klären Sie vorab, was nicht verhandelbar ist. Das spart Ihnen Termine, die von vornherein nichts bringen.

Drei Dinge gehören dazu. Erstens die Entfernung: Wer regelmäßig besuchen will, sollte ehrlich rechnen, wie oft eine Fahrt von 40 Minuten wirklich stattfindet.

Zweitens der Bedarf. Braucht Ihr Angehöriger einen beschützenden Bereich, eine Beatmung oder eine spezielle Betreuung, fällt ein Teil der Häuser sofort weg. Drittens die Größe.

Zur Größe eine Zahl aus unserem eigenen Bestand: Für 175 der 267 Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern liegen uns Strukturangaben vor. Von den 173 Häusern mit Platzangabe haben 36 höchstens 50 Plätze, 88 zwischen 51 und 100 und 49 mehr als 100. Der Mittelwert in der Mitte liegt bei 76 Plätzen, die Spanne reicht von 10 bis 321.

Von 173 Pflegeheimen in Mecklenburg-Vorpommern mit Platzangabe haben 88 zwischen 51 und 100 Plätze, 49 mehr als 100 und 36 höchstens 50. Die Mitte liegt bei 76 Plätzen.
Größe der Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern nach Platzzahl. Eigene Auswertung, 173 Häuser mit Angabe, Stand 5. September 2026.

Ein Haus mit 30 Bewohnern funktioniert anders als eines mit 200, und beides kann richtig sein. Nur zufällig sollte es nicht passieren.

Die vier Fragen zur Pflege

Diese vier Fragen sagen mehr über den Alltag aus als jedes Leitbild. Stellen Sie sie der Pflegedienstleitung, nicht der Verwaltung.

#Ihre FrageWas eine gute Antwort auszeichnetWann Sie nachhaken sollten
1Wie viele Pflegekräfte sind nachts für wie viele Bewohner da?Eine konkrete Zahl, ohne Zögern, mit Angabe je Wohnbereich„Das schwankt“ ohne Beispiel
2Hat mein Vater eine feste Bezugspflegekraft?Name der Rolle, Vertretungsregelung, wie oft sie wechselt„Wir arbeiten alle mit allen“
3Wie hoch war die Personalfluktuation im letzten Jahr?Eine Größenordnung und eine ehrliche EinordnungAusweichen oder Empörung über die Frage
4Wer kommt bei einem Sturz nachts um drei, und wie schnell ist ein Arzt da?Ein beschriebener Ablauf mit Namen der beteiligten StellenEin allgemeiner Verweis auf den Notruf

Auf schmalen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich schieben.

Drei ausgedruckte Seiten der Checkliste, gefächert übereinander. Oben der Kopf mit Feldern für Einrichtung, Datum und Begleitung, darunter die ersten Fragen mit Ankreuzfeld und Antwortzeilen.
Die zwölf Fragen zum Ausdrucken (PDF, 207 KB)

Frage 3 ist die unangenehmste und die aufschlussreichste. Häuser mit stabilem Team beantworten sie gern.

Drei Fragen zu Zimmer, Essen und Alltag

Hier entscheidet sich, wie sich das Leben anfühlt. Lassen Sie sich ein echtes Zimmer zeigen, nicht das Musterzimmer.

Frage 5: Ist das ein Einzelzimmer, und was passiert, wenn keines frei ist? Von 158 Häusern in unserem Bestand, die Angaben zur Zimmeraufteilung machen, führen nur 12 ausschließlich Einzelzimmer. 146 haben auch Doppelzimmer. Ein Doppelzimmer ist keine schlechte Wahl, aber es sollte eine Entscheidung sein und keine Überraschung am Einzugstag.

Frage 6: Was gibt es diese Woche zu essen, und wie viel Zeit haben Sie für jemanden, der Hilfe beim Essen braucht? Lassen Sie sich den Speiseplan zeigen und fragen Sie nach Sonderkost. Die zweite Hälfte der Frage ist die wichtigere.

Frage 7: Was passiert an einem normalen Dienstagnachmittag? Nicht das Jahresprogramm, sondern der gewöhnliche Tag. Wenn darauf nur Feste und Ausflüge folgen, fehlt der Alltag.

Drei Fragen zu Kosten und Vertrag

Zu Geld haben Sie einen Auskunftsanspruch, und Sie sollten ihn nutzen. Nach § 3 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes muss die Einrichtung Ihnen vor Vertragsschluss in Textform beschreiben, welche Leistungen sie erbringt, welche Entgelte dafür anfallen, wie sich das Gesamtentgelt zusammensetzt und unter welchen Bedingungen es sich ändern kann.

Eine Heimrechnung besteht aus vier Posten: dem einheitlichen Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage.
Die vier Posten einer Pflegeheim-Rechnung. Schematisch; die Höhe der Posten unterscheidet sich je Haus. Referenz: vdek, 1. Juli 2026.

Frage 8: Wie hoch ist der monatliche Eigenanteil in unserem Fall, in Zahlen und aufgeschlüsselt? Der Betrag setzt sich aus mehreren Posten zusammen: dem einheitlichen Eigenanteil für die Pflege, Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage.

Zum Einordnen: Der bundesweite Durchschnitt im ersten Heimjahr lag zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro im Monat, in Mecklenburg-Vorpommern bei 3.032 Euro (vdek). Ihr Fall kann davon deutlich abweichen.

Frage 9: Was kostet zusätzlich, und was ist im Preis enthalten? Fragen Sie nach Friseur, Fußpflege, Getränken, Wäschekennzeichnung und Begleitung zu Arztterminen.

Frage 10: Wie oft haben Sie die Entgelte in den letzten drei Jahren erhöht? Die Antwort zeigt Ihnen, womit Sie rechnen müssen.

Zwei Fragen, die fast niemand stellt

Diese beiden Fragen kosten nichts und trennen die Häuser deutlicher als alle anderen.

Frage 11: Kann mein Vater vorher probewohnen? Von 128 Häusern in unserem Bestand mit einer Angabe dazu bieten 63 ein Probewohnen an, also etwa die Hälfte. Wo es möglich ist, ist es der beste verfügbare Test. Wo es nicht möglich ist, fragen Sie nach einem Probetag mit Mittagessen.

Frage 12: Was passiert, wenn wir mit etwas nicht einverstanden sind? Lassen Sie sich das Beschwerdeverfahren erklären und fragen Sie, ob es einen Heimbeirat gibt und wann er zuletzt getagt hat. Ein Haus, das darauf eine geübte Antwort hat, hat sich mit Kritik schon beschäftigt.

Woran Sie ohne eine einzige Frage erkennen, wie es läuft

Achten Sie auf das, was nebenbei passiert. Der Umgangston zwischen Personal und Bewohnern sagt mehr als jede Auskunft.

Sehen Sie hin, ob Mitarbeitende die Bewohner mit Namen ansprechen und ob sie stehen bleiben, wenn jemand etwas sagt. Achten Sie darauf, ob Menschen sich im Haus bewegen oder ob alle im selben Aufenthaltsraum sitzen.

Riechen Sie. Schauen Sie, ob Zimmertüren persönlich gestaltet sind. Und beobachten Sie, ob das Personal gehetzt wirkt.

Ein weiteres Signal lässt sich vorab prüfen: ob eine Einrichtung öffentlich auf Rückmeldungen reagiert. In unserem Bestand liegen für 211 der 267 Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Bewertungen vor, und nur 62 dieser Häuser haben darauf geantwortet.

Eine Antwort ist kein Qualitätsbeweis, aber sie zeigt, dass jemand zuhört.

Wann Sie ein zweites Mal kommen sollten

Kommen Sie unangemeldet wieder, an einem Werktag am späten Nachmittag. Das ist die Zeit, in der wenig Personal auf viele Bedürfnisse trifft.

Beim ersten Termin sehen Sie das Haus, wie es sich zeigen möchte. Beim zweiten sehen Sie, wie es arbeitet.

Sprechen Sie dabei, wenn möglich, kurz mit Angehörigen anderer Bewohner. Diese zwei Minuten im Flur sind oft ehrlicher als die zwei Stunden davor.

Und ein Hinweis zum Gebäude: Das Baujahr sagt weniger, als viele denken. Von 145 Häusern in unserem Bestand mit Baujahresangabe liegt die Mitte bei 1999, das älteste stammt von 1913 und das jüngste von 2023. Nur 23 wurden ab 2010 gebaut.

Ein saniertes Haus von 1985 mit gutem Team schlägt einen Neubau mit dünner Besetzung.

Häufige Irrtümer

Der Irrtum: Ein schöner Neubau bedeutet gute Pflege.

Richtig ist: Das Gebäude ist der sichtbarste und der am wenigsten aussagekräftige Teil. Personal und Abläufe entscheiden.

Was Sie prüfen sollten: Fragen Sie die vier Pflegefragen und beobachten Sie den Umgangston.

Der Irrtum: Wir müssen nehmen, was frei ist.

Richtig ist: Der Druck ist real, aber ein Platz in einem unpassenden Haus ist selten die bessere Wahl. Kurzzeitpflege kann die Zeit überbrücken. In unserem Bestand machen 80 Häuser in Mecklenburg-Vorpommern eine Angabe zu Kurzzeitpflegeplätzen, 28 davon führen welche.

Was Sie prüfen sollten: Fragen Sie in jedem Haus nach der Warteliste und nach Kurzzeitpflege.

Der Irrtum: Nach Vertragsschluss sind wir gebunden.

Richtig ist: Für Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz gelten eigene Regeln zur Kündigung durch den Verbraucher.

Was Sie prüfen sollten: Lassen Sie sich die Kündigungsregelungen vor der Unterschrift erklären.

Nächster Schritt

Wenn Sie wissen, worauf Sie achten wollen, ist der nächste Schritt die Liste der Häuser, die in Frage kommen.

Pflegeheime vergleichen

Sie können sich auch kostenlos beraten lassen: Nach § 7a SGB XI haben Sie Anspruch auf individuelle Pflegeberatung, etwa über Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ein Platz frei wird?

Das hängt stark von Region und Haus ab und lässt sich nicht allgemein beantworten. Fragen Sie in jedem Haus konkret nach der aktuellen Warteliste und danach, wie die Reihenfolge bestimmt wird. Planen Sie parallel eine Überbrückung ein, etwa Kurzzeitpflege.

Darf ich unangemeldet kommen?

Ja. Eine Einrichtung, die einen unangemeldeten Besuch grundsätzlich ablehnt, beantwortet damit bereits eine Ihrer Fragen. Üblich und zumutbar ist, dass Sie sich an der Rezeption melden und dass eine Führung durch Wohnbereiche kurz abgestimmt wird.

Kann mein Angehöriger sein Haustier mitbringen?

Manchmal. In unserem Bestand machen 118 Häuser in Mecklenburg-Vorpommern eine Angabe dazu, 63 davon erlauben Haustiere. Klären Sie vorher, wer sich um das Tier kümmert, wenn Ihr Angehöriger es nicht mehr kann.

Worauf muss ich achten, wenn eine Demenz vorliegt?

Fragen Sie nach dem Betreuungskonzept, nach beschützenden Bereichen und danach, wie das Haus mit nächtlicher Unruhe umgeht. Von 97 Häusern in unserem Bestand mit einer Angabe zu Schwerpunkten nennen 23 einen Schwerpunkt in diesem Bereich. Lassen Sie sich den Bereich zeigen, nicht nur beschreiben.

Muss ich mich beim ersten Termin entscheiden?

Nein, und Sie sollten es nicht. Nehmen Sie die Unterlagen mit, vergleichen Sie in Ruhe und kommen Sie ein zweites Mal. Wird Ihnen Zeitdruck gemacht, ist das ein Grund für ein weiteres Haus auf der Liste.

Quellen

  1. Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, § 3 (Informationspflichten vor Vertragsschluss), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 5. September 2026.
  2. Sozialgesetzbuch XI, § 7a (Pflegeberatung), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 5. September 2026.
  3. Verband der Ersatzkassen (vdek), Pressemitteilung zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege, Stand 1. Juli 2026. Abgerufen am 5. September 2026.
  4. Sozialgesetzbuch XI, § 114 (Qualitätsprüfungen), gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 5. September 2026.
  5. Eigene Auswertung des Pleegio-Einrichtungsbestands, Stichtag 5. September 2026. Grundgesamtheit und Rechenweg je Zahl im Begleitdokument.

Über die Autoren

Tom Grüneberg

Tom Grüneberg, Mitgründer und Geschäftsführer

Tom Grüneberg ist Mitgründer von Pleegio und von Pleeg. Dort sorgt er dafür, dass gute Pflegeunternehmen gefunden werden, hier dafür, dass Angehörige erkennen, welche Einrichtung zu ihnen passt.

Mehr über Tom Grüneberg

Jacob Saß

Jacob Saß, Mitgründer und Geschäftsführer

Jacob Saß ist Mitgründer von Pleegio und von Pleeg. Seine Eltern führen selbst eine Tagespflege, er kennt die Branche also nicht nur aus den Daten, sondern von der Seite derer, die sie jeden Tag tragen.

Mehr über Jacob Saß

Dieser Beitrag ordnet ein und ersetzt keine individuelle Pflege- oder Rechtsberatung. Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung haben Sie nach § 7a SGB XI, etwa über Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt.

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